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Kindergartenordnung für den Waldorfkindergarten „Morgenstern“

A. Grundsätzliches

Unser Kindergarten ist ein öffentlich anerkannter und geförderter Kindergarten. Er arbeitet auf der Grundlage der Menschenkunde Rudolf Steiners, ist christlich ausgerichtet, aber nicht konfessionell gebunden.

 

In die altersgemischten Gruppe können Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum 7. Lebensjahr aufgenommen werden. Da der Kindergarten von den Eltern mitgetragen wird, ist es wünschenswert, dass die Eltern dem Kindergarten-Trägerverein „Freunde der Waldorfpädagogik e. V.“ beitreten.

 

B. Pädagogik

1. Das pädagogische Grundprinzip ist das nachahmende Lernen, das sich durch die liebevolle, Vorbild gebende Tätigkeit der Erwachsenen individuell entfaltet. Dabei werden die Tendenzen einer autoritären Führung wie auch einer antiautoritären Führungslosigkeit vermieden. Die Anlagen und Fähigkeiten des kleinen Kindes entwickeln sich noch ganz im Kontakt mit den Menschen, Dingen und Geschehnissen. Deshalb bemühen wir uns, seine Umgebung möglichst umfassend als Bereich nachzuahmender Tätigkeit mitzugestalten.

 

2. Die gesunde Entwicklung des Kindes soll im Kindergarten von vielen Seiten her gefördert werden, wobei das kindliche selbst gestaltete freie Spiel im Mittelpunkt steht. Großen Wert wird auf das Erleben des Jahreslaufes und seiner Gliederung durch das Gestalten der Feste gelegt. Die Kinder werden gestärkt durch das rhythmisch wiederholte Erleben im Tages- und Wochenablauf.

 

3. Wichtig ist in unserer Pädagogik die enge Zusammenarbeit mit den Eltern, unter anderem bei Elternabenden und Vorträgen, die im Kindergarten stattfinden. Die Teilnahme der Eltern an solchen Abenden wird im Interesse der sinnvollen Arbeit an den Kindern als notwendig angesehen und dringend erbeten. Hausbesuche oder persönliche Gespräche im Kindergarten werden gerne eingerichtet.

 

4. Aus der Überzeugung, wie schädigend in der Entwicklungsperiode des Kindes besonders Fernsehen, Tonband, Radio etc. sind, gibt es im Waldorfkindergarten diese heute so geliebten Erziehungsmittel nicht. Ärztliche und pädagogische Erfahrungen haben bereits gezeigt, wie stark die negativen Einflüsse solcher Medien sind. Wir bitten die Eltern dringend, ihre Kinder auch zu Hause nicht damit zu beschäftigen. Diese Medien lähmen die gesunde kindliche Aktivität und lassen die Phantasiekräfte verkümmern. Die momentane bequeme Unterhaltung ihrer Kinder zahlen Sie vielleicht mit sehr großen Belastungen zurück. Unfähigkeit der Kinder, sich zu konzentrieren, Schlaflosigkeit, Verfolgungsträume und asoziale Verhaltensweise sind heute leider weit

verbreitet.

 

C. An- und Abmeldung

Grundsätzlich entscheidet der/die Erzieher/In und der Vorstand über die Aufnahme des Kindes. Das Kind sollte gesund sein und nicht einer heilpädagogischen Betreuung bedürfen.

 

1. Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt nach dem pädagogischen Gespräch und dem Vorstandsgespräch.

 

2. Für die Aufnahme in die Kindergruppe ist dem Aufnahmeantrag eine ärztliche Bescheinigung über das Ergebnis einer ärztlichen Untersuchung beizufügen (oder Kopie aus dem U-Heft). Aus der Bescheinigung muss ersichtlich sein, ob und ggf. welche gesundheitlichen Bedenken gegen den Besuch des Kindergartens sprechen.

 

3. Die Abmeldung vom Kindergarten soll spätestens 3 Wochen vor Monatsende schriftlich erfolgen. Sie ist nicht notwendig bei normalem Abgang vor dem Schuleintritt. Schulkinder gelten ab dem 31. August eines Jahres als abgemeldet. Die Kündigungsfrist bei Kindern zwischen zwei und drei Jahren sollte 3 Monate vor gewünschtem Austritt schriftlich erfolgen.

 

D. Öffnungszeiten

1. Der Kindergarten ist geöffnet von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Um Störungen während der Kindergartenzeit zu vermeiden, bitten wir, nur in dringenden Fällen während dieser Zeit anzurufen. Der Kindergarten bleibt während der Kindergartenferien geschlossen. Die Ferienregelung wird jedes Jahr vom Vorstand in Zusammenarbeit mit den Erzieher/Innen in Anlehnung an die Schulferien neu festgelegt.

 

Sonderregelungen werden den Eltern rechtzeitig mitgeteilt.

 

2. Damit eine ungestörte, harmonische Spielatmosphäre entstehen kann, sollten die Kinder nicht später als 8:30 Uhr gebracht und nicht vor 12:00 Uhr abgeholt werden. Eltern, die ihre Kinder später als 12:45 Uhr abholen, bitten wir um Abstimmung mit den Erzieher/Innen. Eltern von Kindern zwischen 2 und 3 Jahren beachten bitte die „Empfehlungen der Erzieher/Innen“ (siehe gesonderte Ausführungen).

 

3. Ein Kindergartenjahr beginnt am 1. September eine Jahres und endet zum 31. August des Folgejahres. Muss die Kindergruppe aus besonderem Anlass (z. B. wegen Krankheit oder dienstlicher Verhinderung) geschlossen bleiben, werden die Eltern rechtzeitig benachrichtigt.

 

E. Unfälle, Krankheiten, Fehlzeiten

1. Die Kinder sind bei Unfällen versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch des Kindergartens stehen (einschließlich der Weg zum und vom Kindergarten).

 

2. In Krankheitsfällen und bei Fernbleiben der Kinder aus anderen Gründen bitten wir am Morgen bis 8:30 Uhr um Nachricht. Infektionskrankheiten (Keuchhusten, Masern, Scharlach, Windpocken,Mumps, Röteln, Salmonellen) oder Parasitenbefall wie Läuse sind dem Kindergarten sofort mitzuteilen. Während der ansteckenden Phase müssen die Kinder dem Kindergarten fernbleiben. Zur Wiederaufnahme des Kindes kann eine Bescheinigung des Arztes verlangt werden.

 

3. Die Erzieher/Innen haben das Recht, krank erscheinende Kinder (z. B. bei starkem Husten, Durchfall, Fieber usw.) abholen zu lassen.

 

F. Finanzielle Regelung

Der finanzielle Beitrag für den Kindergarten basiert auf Richtbeträgen mit Geschwisterstaffelung. Nähere Informationen finden Sie auf dem Aufnahmeformular.

 

Gottmadingen, im September 2015

Der gesetzliche Vorstand